Pendlerpauschale 2026
Erhöhung ab Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 1. Kilometer
Entfernungspauschale, Pendlerpauschale und Arbeitsweg: Was gilt steuerlich?
Im Alltag ist oft von der Pendlerpauschale die Rede, steuerlich heißt sie offiziell Entfernungspauschale. Gemeint ist eine pauschale Möglichkeit, den Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Entscheidend sind nicht Ihre tatsächlichen Kosten, sondern die Entfernung in Kilometern und die Anzahl der Tage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind. Dabei zählt grundsätzlich nur die einfache Strecke, also nicht Hin- und Rückweg zusammen. Weil die Entfernungspauschale als Werbungskosten wirkt, ist die Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026 für viele Arbeitnehmer:innen relevant, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie pendeln.
Entfernungspauschale: Wer kann Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen?
Die Entfernungspauschale richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig zur Arbeit fahren und eine erste Tätigkeitsstätte haben. In der Steuererklärung wird der Betrag als Werbungskosten geltend gemacht, typischerweise in der Anlage N. Das Wort „geltend“ ist dabei wörtlich zu nehmen: Die Pauschale wird nicht ausgezahlt, sondern mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen, sofern Sie mit den gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen oder das Finanzamt im Einzelfall höhere Kosten anerkennt.
Wichtig ist auch die Abgrenzung: Es geht um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Wer im Rahmen einer Auswärtstätigkeit zu wechselnden Einsatzorten fährt, kann andere Reisekostenregeln nutzen, die nicht nach der Entfernungspauschale funktionieren. Für den klassischen Arbeitsweg bleibt die Pendlerpauschale das zentrale Instrument, um Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen und in der Steuererklärung zu berücksichtigen.
Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine zentrale Änderung: Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Das heißt, es gibt keine Staffelung mehr, sondern 38 Cent beträgt die Pendlerpauschale pro Entfernungskilometer für die gesamte Entfernung, bereits ab dem 1. Kilometer. Damit soll eine spürbare Entlastung entstehen, insbesondere auch für Pendlerinnen und Pendler im ländlichen Raum.
2025 und 2026 im Vergleich
Damit Sie die Erhöhung der Pendlerpauschale realistisch einordnen können, hilft der direkte Vergleich mit 2025. Bis einschließlich 31.12.2025 war die Entfernungspauschale zweistufig aufgebaut. Das führte dazu, dass kürzere und mittlere Arbeitswege pro Kilometer niedriger bewertet wurden und der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer griff.
Genau hier liegt der steuerliche Hebel der Reform: Ab 2026 ist die Pendlerpauschale nicht nur für Fernpendlerinnen und Fernpendler attraktiv, sondern auch für Menschen, deren Arbeitsweg bislang komplett in der 30-Cent-Zone lag.
2025
Für 2025 galt: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent pro Kilometer erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Wer also zum Beispiel 15 Kilometer einfach zur Arbeit fahren musste, blieb vollständig im 30-Cent-Bereich. Erst wenn der Arbeitsweg die Schwelle überschritt, wurden die weiteren Kilometer höher angesetzt.
Die steuerliche Entlastung fiel bei kürzeren Strecken deutlich geringer aus, obwohl auch dort steigende Kosten, etwa für Kraftstoff oder Tickets, zu spüren waren.
2026
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Staffelung vollständig. Es gilt 38 Cent ab dem 1. Kilometer über die gesamte Entfernung hinweg. Damit ist die Erhöhung der Pendlerpauschale im Alltag sofort verständlich: Jeder einzelne Kilometer Ihres Arbeitswegs wird höher bewertet als 2025.
Steuererklärung: So wird die höhere Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend gemacht
Die Pendlerpauschale wirkt nicht wie eine direkte Auszahlung, sondern als Werbungskosten. Das bedeutet: Sie tragen die Daten in der Steuererklärung ein, das Finanzamt berücksichtigt die Entfernungspauschale in der Veranlagung, und der Steuervorteil ergibt sich über Ihre individuelle Einkommensteuer.
Wichtig ist außerdem die Systemlogik mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, lohnt sich das detaillierte Eintragen im Sinne einer zusätzlichen Steuerentlastung besonders. Genau deshalb kann die höhere Pendlerpauschale ab 2026 dazu führen, dass deutlich mehr Menschen mit ihrem Arbeitsweg über diese Schwelle kommen.
Steuerlich geltend und absetzen: Was gehört in die Steuererklärung?
Für die Steuererklärung brauchen Sie im Kern zwei Informationen: die einfache Entfernung in Kilometern und die tatsächlichen Tage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind. Homeoffice-Tage zählen hierfür nicht als Fahrten zur Tätigkeitsstätte. Außerdem spielt das Verkehrsmittel steuerlich meist keine Rolle, weil die Entfernungspauschale grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig funktioniert.
Beispielrechnung
Die spannendste Frage ist oft: Was bringt die Erhöhung konkret? Dafür helfen Beispielrechnungen, die sich an typischen Pendelstrecken orientieren. Wenn Sie fünf Tage pro Woche zur Arbeit fahren, wird die Erhöhung schnell sichtbar, weil die ersten Kilometer jetzt nicht mehr mit 30 Cent, sondern mit 38 Cent bewertet werden.
Zur Orientierung: Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten, bei 20 Kilometern sind es 352 Euro zusätzliche Werbungskosten.
Mehr Informationen: Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026
Weitere Details und Praxis-Hinweise, wie die Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026 in der Steuererklärung wirkt und Sie steuerlich entlasten kann, finden Sie z.B. im Beitrag der Steuerkanzlei Kettwig.