MedizinPflege

Pflege im Juli 2026

BStabG, PNOG und Pflegereform

Pflege im Juli 2026: Position des bad e.V.

Der bad e.V. hat im Juli 2026 mehrere Themen aufgegriffen, die ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen unmittelbar betreffen. Im Mittelpunkt stehen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die Refinanzierung tariflicher Personalkosten, die Zukunft der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sowie die Frage, wie eine echte Pflegereform aussehen muss.

Die folgenden Abschnitte fassen die drei Pressemeldungen zusammen und ordnen die Aussagen für die Praxis ein. Deutlich wird dabei: Pflegeeinrichtungen brauchen keine kurzfristigen Sparmaßnahmen, sondern verlässliche Finanzierung, faire gesetzliche Rahmenbedingungen und politische Entscheidungen, die Versorgung sichern.

Pressemeldung 022-2026: BStabG, gesetzgeberisches Chaos und Ungleichbehandlung

In der Pressemeldung vom 09.07.2026 kritisiert der bad e.V. das geplante Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kurz BStabG. Der Verband bemängelt, dass fast 300 Seiten Änderungsanträge innerhalb weniger Tage beraten und beschlossen werden sollten. Aus Sicht des bad e.V. ist unter solchen Bedingungen keine sorgfältige parlamentarische Prüfung möglich.

Auch inhaltlich sieht der Verband erheblichen Korrekturbedarf. Besonders kritisch bewertet der bad e.V. die geplante Deckelung der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege. Diese würde zahlreiche ambulante Pflegeunternehmen wirtschaftlich belasten.

Der bad e.V. weist außerdem auf eine drohende Ungleichbehandlung hin. Tarifgebundene Einrichtungen sollten bei der Refinanzierung bessergestellt werden als private Pflegeunternehmen, obwohl auch private Träger aufgrund der gesetzlichen Tariftreuepflicht entsprechende Löhne zahlen müssen. Für den Verband ist klar: Wer Pflegeeinrichtungen gesetzlich zur Zahlung tariflicher Vergütungen verpflichtet, darf ihnen die Refinanzierung dieser Personalkosten nicht entziehen.

Wer die aktuellen Gesetzesreformen rund um das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und ihre praktischen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen besser einordnen möchte, erhält beim Unternehmerforum Bremen praxisnahe Informationen und mögliche Handlungsoptionen. Jetzt informieren und frühzeitig auf neue Anforderungen vorbereiten.

Einordnung: Die Pressemeldung zeigt, wie eng faire Vergütung, Tarifbindung und Versorgungssicherheit miteinander verbunden sind. Wenn Personalkosten gesetzlich steigen, aber nicht vollständig refinanziert werden, geraten Einrichtungen wirtschaftlich unter Druck. Für private Pflegedienste kann daraus ein existenzielles Risiko entstehen, obwohl sie angemessene Löhne zahlen und Personal halten müssen.

Pressemeldung 023-2026: Bundestag beschließt Gesetz zur Destabilisierung der ambulanten Krankenpflege

In der Pressemeldung vom 10.07.2026 reagiert der bad e.V. auf die Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Nach Auffassung des Verbandes stellt das Gesetz kurzfristige Einsparungen über die Zukunft der pflegerischen Versorgung.

Der bad e.V. kritisiert, dass mit dem Gesetz tief in die Vergütungs- und Refinanzierungsstruktur der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege eingegriffen wird. Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes, dass künftige tarifliche Vergütungssteigerungen nur noch begrenzt refinanziert werden sollen. Für die Jahre 2027, 2028 und 2029 ist sogar eine zusätzliche Absenkung vorgesehen.

Der Verband warnt, dass tatsächliche Personalkostensteigerungen dadurch künftig von den Einrichtungen selbst getragen werden müssten. Gerade ambulante Pflegedienste und Anbieter außerklinischer Intensivpflege könnten dadurch wirtschaftlich massiv unter Druck geraten. Weitere Insolvenzen und Versorgungslücken seien absehbar.

Wer die Tariftreuepflicht rechtssicher umsetzen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für Pflegeeinrichtungen besser einschätzen möchte, erhält in der Weiterbildung Fresh-Up: Tariftreuepflicht praxisnahe Hinweise für den Pflegealltag. Jetzt informieren und Handlungssicherheit gewinnen.

Einordnung: Die Meldung verdeutlicht ein zentrales Problem der Pflegefinanzierung. Gute Pflege braucht gute Löhne. Wenn der Gesetzgeber tarifgerechte Bezahlung verlangt, muss er auch sicherstellen, dass diese Kosten zuverlässig refinanziert werden. Andernfalls entsteht eine Finanzierungslücke, die nicht nur einzelne Betriebe trifft, sondern die ambulante Versorgung insgesamt schwächen kann.

Pressemeldung 024-2026: bad e.V. fordert echte Pflegereform statt Belastungsmaßnahmen

In der Pressemeldung vom 28.07.2026 richtet der bad e.V. den Blick auf die anstehenden Reformen im Bundesministerium für Gesundheit. Der Verband greift die Hoffnung auf eine politische Überraschung auf und verbindet sie mit einer klaren Forderung: Die Bundesregierung soll die berechtigte Kritik aus der Pflegepraxis ernst nehmen und Fehlentwicklungen korrigieren.

Im Mittelpunkt steht erneut die Tarifrefinanzierung. Der bad e.V. fordert eine vollständige Refinanzierung der durch die gesetzliche Tariftreueregelung entstehenden Personalkosten, und zwar für alle Pflegeeinrichtungen. Außerdem kritisiert der Verband die im Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehenen Leistungseinschränkungen zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Einrichtungen.

Zugleich erkennt der bad e.V. den finanziellen Handlungsbedarf in der Sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich an. Aus Sicht des Verbandes braucht es jedoch nachhaltige Strukturreformen statt kurzfristiger Belastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem eine breitere Finanzierungsbasis, die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger sowie aller Einkommensarten und die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Wer die geplanten Neuregelungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und ihre praktischen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen besser einordnen möchte, erhält in der Weiterbildung Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne des BMG einen kompakten Überblick aus Verbandsperspektive. Jetzt informieren und frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten.

Einordnung: Die Pressemeldung macht deutlich, dass der bad e.V. Reformbedarf nicht bestreitet. Kritisiert wird, wenn Reformpolitik vor allem Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen belastet. Eine echte Pflegereform muss Finanzierung, Versorgung und Personal gemeinsam denken. Nur dann können Pflegeeinrichtungen langfristig stabil arbeiten und pflegebedürftige Menschen zuverlässig versorgen.

Passende Fort- und Weiterbildungen des bad e.V.

Passend zu den Themen Pflegereform, Tarifrefinanzierung, häusliche Krankenpflege und Vergütungsverhandlungen bietet der bad e.V. mehrere Veranstaltungen an, die Einrichtungen bei der praktischen Umsetzung und Einordnung aktueller Entwicklungen unterstützen.

  • Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne des BMG
    Termin: 21.08.2026, 12:00 bis 14:00 Uhr.
    Das Seminar stellt die geplanten Neuregelungen des Bundesgesundheitsministeriums vor, erläutert praktische Auswirkungen für Pflegeeinrichtungen und zeigt auf, an welchen Stellen Änderungsbedarf besteht.
  • Stark verhandeln, fair bezahlen
    Termin: 07.09.2026, 10:00 bis 12:00 Uhr.
    Das Webinar vermittelt strategische Ansätze für Vergütungsverhandlungen in der außerklinischen ambulanten Intensivpflege und zeigt, welche Fehler Einrichtungen in Verhandlungen mit Kostenträgern vermeiden sollten.
  • Häusliche Krankenpflege § 37 SGB V – Professionelles Verordnungsmanagement
    Termin: 07.09.2026, 13:00 bis 16:00 Uhr.
    Das Seminar behandelt Verordnung, Genehmigung, Leistungserbringung und Abrechnung in der häuslichen Krankenpflege und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Krankenkassen.

Weitere Angebote finden Sie in der Übersicht der Fort- und Weiterbildungen des bad e.V..

Destabilisierung statt echter Pflegereform

Die drei Pressemeldungen des bad e.V. aus Juli 2026 zeigen, wie stark die Pflege derzeit von Finanzierungsfragen geprägt wird. Beim BStabG geht es um die Refinanzierung gesetzlich vorgeschriebener Personalkosten. Beim PNOG steht die grundsätzliche Ausrichtung der Pflegeversicherung im Mittelpunkt. Und bei der Forderung nach einer echten Pflegereform geht es um die Frage, ob politische Entscheidungen Versorgung stabilisieren oder zusätzliche Belastungen schaffen.

Der bad e.V. macht deutlich: Pflegeeinrichtungen brauchen klare gesetzliche Regeln, eine vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten und Reformen, die die Praxis ernst nehmen. Nur so können ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen wirtschaftlich arbeiten, Personal halten und pflegebedürftige Menschen verlässlich versorgen.

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