Pflege im Juni 2026: PNOG, BStabG & Corona-Urteil
Der bad e.V. hat im Juni 2026 drei Themen aufgegriffen, die ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen unmittelbar betreffen. Im Mittelpunkt stehen das geplante Pflegeneuordnungsgesetz, die Finanzierung der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sowie die Frage, wie Corona-Erstattungsansprüche rechtssicher geltend gemacht werden können.
Die Pressemeldungen zeigen, wie eng politische Entscheidungen, wirtschaftliche Stabilität und rechtliche Sicherheit in der Pflege miteinander verbunden sind. Für Einrichtungen geht es dabei nicht um abstrakte Gesetzgebung, sondern um konkrete Folgen für Versorgung, Personal, Vergütung und Planungssicherheit.
Pressemeldung 018-2026: bad e.V. kritisiert geplantes Pflegeneuordnungsgesetz
In der Pressemeldung vom 10.06.2026 übt der bad e.V. deutliche Kritik am Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz PNOG. Anlass war die Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Aus Sicht des Verbandes handelt es sich nicht um eine tragfähige Reform, sondern um ein Spar- und Leistungskürzungsgesetz.
Kritisiert werden unter anderem ein erschwerter Zugang zu Pflegegraden, die Streckung von Leistungszuschlägen in der stationären Pflege, Änderungen bei Einzelansprüchen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag sowie Kürzungen bei Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige. Auch die mögliche Aussetzung der Tariftreueregelung bei gleichzeitiger Deckelung künftiger Vergütungssteigerungen bewertet der bad e.V. kritisch.
Der Verband sieht vor allem ein Ungleichgewicht bei der Verteilung der Lasten. Pflegebedürftige, Angehörige, Beschäftigte und Einrichtungen müssten zusätzliche Belastungen tragen, während Bund und Länder aus Sicht des bad e.V. nicht ausreichend in die Finanzierungsverantwortung genommen werden. Genannt werden unter anderem versicherungsfremde Leistungen, Corona-Kosten und Investitionskosten im stationären Bereich.
Einordnung: Die Pressemeldung macht deutlich, dass eine Pflegereform nicht allein über Einsparungen funktionieren kann. Wenn Leistungen gekürzt, Ansprüche stärker reglementiert oder Vergütungen gedeckelt werden, verschiebt sich der Druck in die tägliche Versorgung. Für private Pflegeeinrichtungen ist entscheidend, dass Reformen nicht nur kurzfristig Haushalte entlasten, sondern Versorgung langfristig sichern.
Wer die geplanten Neuregelungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und ihre praktischen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen sicher einordnen möchte, erhält in der Weiterbildung Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne des BMG einen kompakten Überblick aus Verbandsperspektive. Jetzt informieren und frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten.
Pressemeldung 019-2026: BStabG, Verlässlichkeit statt Schnellschüsse
In der Pressemeldung vom 19.06.2026 begrüßt der bad e.V. die Verschiebung der parlamentarischen Beratung und Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, kurz BStabG. Der Verband sieht darin die Möglichkeit, offene Fragen sorgfältiger zu prüfen und die Ergebnisse der Verbändeanhörung in die weiteren Beratungen einzubeziehen.
Für die Pflege ist das Gesetz besonders relevant, weil es die Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und in der außerklinischen Intensivpflege betrifft. Vorgesehen ist eine Begrenzung auf die sogenannte Grundlohnrate, verbunden mit zusätzlichen Abzügen für die Jahre 2027 bis 2029. Gleichzeitig ist noch offen, wie sich diese Pläne zur gesetzlichen Verpflichtung zur Tariftreue verhalten.
Aus Sicht des bad e.V. droht Pflegeeinrichtungen dadurch eine strukturelle Unterfinanzierung. Betroffen wären nicht nur wirtschaftliche Kennzahlen, sondern auch die Versorgungssicherheit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die Stabilität der pflegerischen Infrastruktur.
Einordnung: Die Meldung zeigt ein zentrales Problem der Pflegefinanzierung. Einrichtungen sollen verlässlich versorgen, Mitarbeitende angemessen bezahlen und steigende Anforderungen erfüllen. Wenn die Refinanzierung gleichzeitig begrenzt wird, geraten besonders ambulante Dienste und Intensivpflegedienste unter Druck. Eine stabile Versorgung braucht deshalb gesetzliche Regelungen, die Kostenentwicklung und Vergütung realistisch zusammenbringen.
Wer sich im Umgang mit Kostenträgern, häuslicher Krankenpflege und Abrechnungsfragen rechtssicher aufstellen möchte, erhält in der Weiterbildung Streitpunkte mit den Kostenträgern praxisnahe Hinweise für ambulante Leistungserbringer. Jetzt informieren und die eigene Position gegenüber Kostenträgern stärken.
Pressemeldung 020-2026: Keine Ausschlussfrist bei Corona-Erstattungsansprüchen
In der Pressemeldung vom 22.06.2026 begrüßt der bad e.V. ein Urteil des Bundessozialgerichts zu Corona-Erstattungsansprüchen. Das Gericht hat klargestellt, dass für die Geltendmachung solcher Ansprüche keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulässig.
Für Pflegeeinrichtungen kann diese Entscheidung erhebliche Bedeutung haben. Auch Anträge, die aus Fristgründen abgelehnt wurden, oder bislang noch nicht eingereichte Anträge können unter Umständen weiterhin berücksichtigt werden. Einrichtungen erhalten dadurch die Möglichkeit, entstandene Mehraufwände und Mindereinnahmen aus der Corona-Zeit erneut zu prüfen.
Der bad e.V. bewertet die Entscheidung als wichtiges Signal für Pflegeeinrichtungen, die während der Pandemie unter enormen Belastungen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sichergestellt haben. Der Ausgleich finanzieller Belastungen dürfe nicht an Fristfragen scheitern, wenn das Gesetz selbst keine entsprechende Antragsfrist vorgesehen habe.
Einordnung: Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit von Pflegeeinrichtungen und zeigt zugleich, wie wichtig eine klare Abgrenzung zwischen gesetzlichen Regelungen und untergesetzlichen Vorgaben ist. Für Einrichtungen kann es sinnvoll sein, alte Vorgänge, abgelehnte Anträge und offene Erstattungsfragen noch einmal strukturiert zu prüfen.
Wer bestehende Ansprüche gegenüber Kostenträgern konsequenter prüfen und leistungsrechtliche Möglichkeiten besser ausschöpfen möchte, erhält in der Weiterbildung Leistungsrecht optimal nutzen – Machen Sie Ihren Pflegedienst fit für die Zukunft praxisnahe Impulse für mehr rechtliche und wirtschaftliche Handlungssicherheit. Jetzt informieren und vorhandene Ansprüche gezielt nutzen.
Passende Fort- und Weiterbildungen des bad e.V.
Passend zu den Themen Pflegereform, Finanzierung, Kostenträgerkommunikation und Rechtssicherheit bietet der bad e.V. mehrere Veranstaltungen an, die Einrichtungen bei der praktischen Umsetzung und Einordnung aktueller Entwicklungen unterstützen.
- Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne des BMG
Termin: 21.08.2026, 12:00 bis 14:00 Uhr.
Das Seminar erläutert die geplanten Neuregelungen des Bundesgesundheitsministeriums und zeigt, welche praktischen Auswirkungen das PNOG auf Pflegeeinrichtungen haben kann. - Streitpunkte mit den Kostenträgern
Termin: 09.07.2026, 14:00 bis 16:00 Uhr.
Das Seminar behandelt typische Konflikte mit Kostenträgern, unter anderem Abrechnungsprüfungen, Verordnungswesen, Zahlungsverzug und rechtliche Handlungsmöglichkeiten. - Forderungsmanagement 2.0 in der Pflege
Termin: 02.09.2026, 09:30 bis 12:30 Uhr.
Das Seminar zeigt, wie Pflegeeinrichtungen offene Forderungen, Mahnprozesse, Fristen, Rechtsmittel und den Umgang mit Kostenträgern oder Sozialämtern strukturiert angehen können.
Weitere Angebote finden Sie in der Übersicht der Fort- und Weiterbildungen des bad e.V..
Pflege braucht klare Regeln und verlässliche Finanzierung
Die Pressemeldungen des bad e.V. aus Juni 2026 zeigen, wie stark die Pflege derzeit von politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entscheidungen geprägt wird. Ob Pflegeneuordnungsgesetz, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz oder Corona-Erstattungsansprüche: Für ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen geht es immer um die Frage, ob Versorgung langfristig verlässlich organisiert und finanziert werden kann.
Der bad e.V. macht deutlich, dass Pflege nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen stabilisiert wird. Pflegeeinrichtungen brauchen klare gesetzliche Vorgaben, eine auskömmliche Refinanzierung und Rechtssicherheit im Umgang mit Kostenträgern. Nur so können private Pflegeeinrichtungen ihre wichtige Aufgabe erfüllen und pflegebedürftige Menschen zuverlässig versorgen.


