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Pflege im August 2026

PNOG, Finanzierung & Digitalisierung

Pflege im August 2026: PNOG, Finanzierung und Digitalisierung

Pflege im August 2026: Position des bad e.V.

Der bad e.V. hat im August 2026 mehrere Pressemeldungen veröffentlicht, die zentrale Herausforderungen für ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, stationäre Einrichtungen und pflegende Angehörige aufgreifen. Im Mittelpunkt stehen das geplante Pflegeneuordnungsgesetz, die wirtschaftliche Lage der Pflegeeinrichtungen, die Finanzierung ambulanter Versorgungsstrukturen, Digitalisierung und rechtliche Benachteiligungen ambulanter Dienste im Sozialhilferecht.

Die Meldungen zeigen, wie stark politische Reformen in den Alltag der Pflege eingreifen können. Es geht um bezahlbare Tagespflege, verlässliche Pflegeberatung, die Zukunft ambulant betreuter Wohngemeinschaften, die Refinanzierung steigender Kosten und die Frage, ob Reformen Versorgung stabilisieren oder bestehende Strukturen zusätzlich gefährden.

Pressemeldung 025-2026: Pflegeausbildung darf durch das PNOG nicht gefährdet werden

In der Pressemeldung vom 03.08.2026 hebt der bad e.V. hervor, dass die Pflegeausbildung zu den bestbezahlten Ausbildungen in Deutschland gehört. Nach einer Auswertung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung können Auszubildende in Pflegeberufen bereits im ersten Ausbildungsjahr tarifliche Vergütungen von bis zu 1.491 Euro monatlich erhalten.

Der bad e.V. begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Eine attraktive Ausbildungsvergütung ist aus Sicht des Verbandes ein wichtiger Baustein, um junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Zugleich warnt der Verband davor, dass der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ausgerechnet bestehende Ausbildungsstrukturen gefährden könnte, wenn die Refinanzierung der Ausbildung nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Wer die Pflegeausbildung in der eigenen Einrichtung strukturiert stärken und Auszubildende gezielt begleiten möchte, erhält im Praxisanleiter-Modul Der Ausbildungsplan für die kompetenzorientierte Ausbildung praxisnahe Unterstützung für eine verlässliche Ausbildungsplanung. Jetzt informieren und die Ausbildung im Pflegealltag gezielt weiterentwickeln.

Einordnung: Die Meldung zeigt, dass Pflegeausbildung nicht allein über Imagekampagnen gestärkt wird. Gute Vergütung, verlässliche Refinanzierung und stabile Rahmenbedingungen müssen zusammenkommen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels wäre es widersprüchlich, einerseits Nachwuchs gewinnen zu wollen und andererseits Ausbildungsträger wirtschaftlich zu verunsichern.

Pressemeldung 026-2026: Der Tagespflege droht das Aus

In der Pressemeldung vom 11.08.2026 warnt der bad e.V. vor den Folgen des geplanten PNOG für Tagespflegeeinrichtungen. Der Verband beschreibt, dass Tagespflege zwar vordergründig nicht direkt gekürzt werde, für viele Pflegebedürftige aber faktisch unbezahlbar werden könnte.

Hintergrund sind geplante Änderungen beim Entlastungsbetrag und bei Leistungen der Verhinderungspflege. Viele Familien nutzen diese Mittel bisher, um Eigenanteile für Tagespflege, Unterkunft, Verpflegung und weitere Kosten abzufedern. Werden diese Möglichkeiten eingeschränkt oder komplizierter nutzbar, könnten Pflegebedürftige Besuchstage reduzieren oder ganz auf Tagespflege verzichten.

Wer die eigene Tagespflege wirtschaftlich stabiler aufstellen und vorhandene Potenziale besser nutzen möchte, erhält in der Weiterbildung 13 Bausteine für eine erfolgreiche Tagespflege praxisnahe Impulse zu Belegung, Beratung, Controlling und erfolgreichen Strukturen. Jetzt informieren und die Tagespflege gezielt weiterentwickeln.

Einordnung: Tagespflege ist für viele Menschen mehr als ein Betreuungsangebot. Sie ermöglicht soziale Kontakte, Aktivierung, Entlastung von Angehörigen und oft den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit. Wenn Tagespflege aus finanziellen Gründen weniger genutzt wird, kann das ambulante Versorgungsstrukturen schwächen und den Druck auf stationäre Einrichtungen erhöhen.

Pressemeldung 027-2026: Schließen die Tagespflegen, bleibt oft nur das Heim

In der Pressemeldung vom 18.08.2026 führt der bad e.V. die Kritik an den geplanten PNOG-Regelungen weiter aus. Am Beispiel einer Tagespflege wird deutlich, wie stark Pflegebedürftige und Angehörige auf den Entlastungsbetrag angewiesen sind. Er bestimmt in vielen Fällen mit darüber, wie oft Tagespflege überhaupt genutzt werden kann.

Die Meldung beschreibt außerdem, dass Tagespflege häufig Teil eines größeren ambulanten Versorgungsnetzes ist. Sie ergänzt ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Entlastung im Alltag. Werden Budgets gekürzt oder Leistungen erschwert, kann das dazu führen, dass Menschen ihr Zuhause nicht mehr halten können und auf stationäre Versorgung angewiesen sind.

Wer Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu Leistungen, finanziellen Hilfen und Entlastungsangeboten sicher beraten möchte, erhält in der Qualifizierung zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin auf der Grundlage von § 45 SGB XI praxisnahes Wissen für die Beratung im Pflegealltag. Jetzt informieren und Angehörige gezielt unterstützen.

Einordnung: Die Meldung macht sichtbar, dass einzelne Leistungsänderungen weitreichende Folgen haben können. Wird Tagespflege geschwächt, betrifft das Pflegebedürftige, Angehörige, ambulante Dienste und Einrichtungen gleichermaßen. Eine Reform muss deshalb nicht nur einzelne Budgets betrachten, sondern die gesamte Versorgungskette.

Pressemeldung 028-2026: Verhinderungspflege darf nicht auf Notfälle reduziert werden

In der Pressemeldung vom 20.08.2026 kritisiert der bad e.V. die geplanten Änderungen bei der Verhinderungspflege. Der bisherige gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll entfallen und durch ein niedrigeres Überbrückungsbudget ersetzt werden. Zugleich soll ambulante Unterstützung bei Verhinderung der Pflegeperson künftig vor allem in Akutsituationen möglich sein.

Aus Sicht des Verbandes würde damit ein bewährtes Instrument geschwächt. Pflegende Angehörige fallen nicht nur ungeplant aus, sondern brauchen auch planbare Auszeiten, etwa bei Urlaub, eigener Erholung oder beruflichen Verpflichtungen. Wenn ambulante Pflegedienste in solchen Fällen nicht mehr wie bisher unterstützen können, droht eine Verschiebung in stationäre Kurzzeitpflege.

Wer sich bei Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und weiteren Streitpunkten mit Kostenträgern rechtssicher aufstellen möchte, erhält in der Weiterbildung Streitpunkte mit den Kostenträgern praxisnahe Hinweise für ambulante Leistungserbringer. Jetzt informieren und die eigene Position gegenüber Kostenträgern stärken.

Einordnung: Verhinderungspflege ist ein zentraler Baustein häuslicher Versorgung. Sie schützt Angehörige vor Überlastung und ermöglicht Pflegebedürftigen, in ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben. Wird diese Leistung eingeschränkt, kann das die häusliche Versorgung schwächen und neue Belastungen für Familien, Einrichtungen und Kommunen schaffen.

Pressemeldung 029-2026: Digitalisierung in der Pflege braucht mehr als eine Quote

In der Pressemeldung vom 24.08.2026 begrüßt das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“, dass der PNOG-Entwurf erstmals einen Weg eröffnen soll, unbesetzte Personalstellenanteile in entlastende Technik zu überführen. Digitale Hilfen könnten dann eingesetzt werden, wenn Stellen dauerhaft nicht besetzt werden können.

Gleichzeitig warnt das Bündnis vor einer zu engen und zu schwachen Ausgestaltung. Eine geringe Umwidmungsquote, fehlende dauerhafte Refinanzierung, zu enge Anwendungsfelder, fehlende Interoperabilitätsstandards und neue Bürokratie könnten verhindern, dass Digitalisierung tatsächlich entlastet.

Wer digitale Lösungen in der Pflege gezielt zur Entlastung einsetzen und bestehende Prozesse mit KI-Tools optimieren möchte, erhält in der Weiterbildung KI für Pflegeeinrichtungen praxisnahe Impulse für den Pflegealltag. Jetzt informieren und Digitalisierung sinnvoll nutzbar machen.

Einordnung: Digitalisierung kann Pflegekräfte nicht ersetzen. Sie kann aber helfen, Dokumentation, Dienstplanung, Tourenplanung und interne Abläufe zu erleichtern. Damit digitale Lösungen in der Pflege wirken, müssen Investitionen, laufende Kosten, Schulungen und Wartung realistisch refinanziert werden. Sonst bleibt Digitalisierung ein politisches Schlagwort ohne echten Nutzen im Pflegealltag.

Pressemeldung 030-2026: Pflegeberatung abschaffen und Pflegebegleitung neu aufbauen?

In der Pressemeldung vom 25.08.2026 kritisiert der bad e.V. den geplanten Umbau der Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Der bisherige Beratungseinsatz soll Ende 2027 auslaufen und ab 2028 durch eine neue Pflegebegleitung ersetzt werden, die durch Pflegekassen organisiert, verantwortet und finanziert wird.

Aus der Praxis wird gewarnt, dass damit gewachsene regionale Beratungsstrukturen zerschlagen werden könnten. Ambulante Pflegedienste kennen viele Familien seit Jahren, sind vor Ort vernetzt und lösen Probleme häufig auf kurzem Weg. Genau diese Nähe könnte verloren gehen, wenn Verantwortung und Organisation stärker zentralisiert werden.

Wer bestehende Beratungsstrukturen in der Pflege fachlich stärken und Pflegeberaterinnen sowie Pflegeberater auf dem aktuellen Stand halten möchte, erhält im Fresh-Up: Pflegeberatung nach § 45 SGB XI praxisnahe Impulse zu aktuellen Entwicklungen, Anforderungen und Abrechnung. Jetzt informieren und Beratungskompetenz gezielt weiterentwickeln.

Einordnung: Beratung in der Pflege lebt von Vertrauen, regionaler Kenntnis und Kontinuität. Wird ein bestehendes System abgeschafft, bevor ein neues zuverlässig aufgebaut ist, drohen Versorgungslücken. Besonders kritisch ist die Frage, woher das zusätzliche Personal für neue Pflegebegleitstrukturen kommen soll, ohne die direkte Versorgung weiter zu schwächen.

Pressemeldung 031-2026: Ambulant betreute Wohngemeinschaften unter Druck

In der Pressemeldung vom 27.08.2026 beschreibt der bad e.V. die möglichen Folgen des PNOG für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Solche Wohnformen sind häufig auf mehrere Finanzierungsbausteine angewiesen: Sachleistungsbetrag, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege greifen zusammen, damit Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Alltagsstruktur und Angehörigenkontakt tragfähig organisiert werden können.

Der Entwurf sieht jedoch vor, den Entlastungsbetrag in ein enger zweckgebundenes Sozialraumbudget zu überführen und die bisherige Verhinderungspflege als eigenständige Leistung zu verändern. Das könnte dazu führen, dass trotz höherer nomineller Sachleistungsbeträge weniger flexibel einsetzbare Mittel zur Verfügung stehen.

Wer ambulante Versorgungsmodelle wirtschaftlich stabiler aufstellen und leistungsrechtliche Möglichkeiten besser ausschöpfen möchte, erhält in der Weiterbildung Leistungsrecht optimal nutzen – Machen Sie Ihren Pflegedienst fit für die Zukunft praxisnahe Impulse für mehr rechtliche und wirtschaftliche Handlungssicherheit. Jetzt informieren und vorhandene Potenziale gezielt nutzen.

Einordnung: Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind ein wichtiger Baustein zwischen klassischer häuslicher Versorgung und stationärer Pflege. Wenn ihre Finanzierung kurzfristig auf eine neue Logik umgestellt wird, geraten bewährte Versorgungsmodelle in Gefahr. Für bestehende Strukturen braucht es deshalb Bestandsschutz, Übergangsfristen und praxistaugliche Regelungen.

Pressemeldung 032-2026: Pflegeeinrichtungen schlagen wirtschaftlich Alarm

In der Pressemeldung vom 28.08.2026 verweist der bad e.V. auf eine Erhebung der Baden-Württembergischen Krankenhaus-Gesellschaft. Danach rechnen 39,5 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg mit einer weiteren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Zugleich erwarten 26,9 Prozent der Geschäftsführungen für das Jahr 2026 ein negatives Betriebsergebnis.

Der Verband sieht darin ein deutliches Warnsignal. Die Pflege sei bereits durch unzureichende Refinanzierung von Personal- und Betriebskosten sowie Fachkräftemangel belastet. Zusätzliche Unsicherheiten durch das PNOG könnten die Lage weiter verschärfen. Besonders kritisch ist aus Sicht des bad e.V. die drohende Einschränkung der vollständigen Refinanzierung tatsächlicher Gehaltssteigerungen.

Wer die wirtschaftliche Entwicklung des eigenen Pflegedienstes besser einschätzen und frühzeitig gegensteuern möchte, erhält in der Weiterbildung Kennzahlen 2026 und Controlling für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste praxisnahe Impulse für mehr wirtschaftliche Transparenz und Planungssicherheit. Jetzt informieren und betriebswirtschaftliche Entscheidungen gezielt absichern.

Einordnung: Pflegeeinrichtungen brauchen wirtschaftliche Sicherheit, um Personal zu halten, Leistungen verlässlich anzubieten und Versorgung langfristig zu planen. Wenn Kosten steigen, Löhne refinanziert werden müssen und politische Vorgaben neue Unsicherheit schaffen, geraten Einrichtungen unter Druck. Wirtschaftliche Stabilität ist deshalb keine Nebensache, sondern Voraussetzung für Versorgungssicherheit.

Pressemeldung 033-2026: Benachteiligung ambulanter Pflegedienste im SGB XII beenden

In der Pressemeldung vom 31.08.2026 begrüßt der bad e.V. eine Forderung des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU. Danach soll § 19 Absatz 6 SGB XII so angepasst werden, dass ambulante Pflegedienste beim Tod einer leistungsberechtigten Person vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens nicht länger leer ausgehen.

Nach aktueller Rechtslage können ambulante Pflegedienste offene Ansprüche auf Hilfe zur Pflege nicht gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend machen, wenn die pflegebedürftige Person vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens verstirbt. Stationäre Einrichtungen sind in vergleichbaren Fällen besser abgesichert. Der bad e.V. fordert deshalb gleiche rechtliche Rahmenbedingungen für ambulante und stationäre Leistungserbringer.

Wer offene Forderungen nach dem Tod pflegebedürftiger Personen rechtssicher prüfen und wirtschaftliche Risiken für den Pflegedienst besser einschätzen möchte, erhält in der Weiterbildung Pflegebedürftiger verstorben – Offene Forderungen realisieren praxisnahe Hinweise zum Umgang mit Erben, Nachlasspflegschaft und dem Sonderfall Sozialamt. Jetzt informieren und offene Ansprüche gezielt absichern.

Einordnung: Die Meldung zeigt eine konkrete rechtliche Benachteiligung ambulanter Dienste. Wenn Pflegedienste notwendige Leistungen erbringen, aber bei verzögerten Bewilligungsverfahren das volle wirtschaftliche Risiko tragen, kann das die Bereitschaft zur Übernahme schwieriger Versorgungsfälle beeinträchtigen. Wer den Grundsatz „ambulant vor stationär“ ernst nimmt, muss ambulante Dienste auch rechtlich absichern.

Passende Fort- und Weiterbildungen des bad e.V.

Passend zu den Themen PNOG, wirtschaftliche Stabilität, Leistungsrecht und Digitalisierung bietet der bad e.V. mehrere Veranstaltungen an, die Einrichtungen bei der praktischen Umsetzung und Einordnung aktueller Entwicklungen unterstützen.

  • Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne des BMG
    Termin: 18.09.2026, 10:00 bis 12:00 Uhr.
    Das Seminar stellt die geplanten Neuregelungen des Bundesgesundheitsministeriums vor, erläutert praktische Auswirkungen für Pflegeeinrichtungen und zeigt auf, an welchen Stellen Änderungsbedarf besteht.
  • Kennzahlen 2026 und Controlling für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
    Termin: 30.09.2026, 09:00 bis 11:00 Uhr.
    Das Webinar zeigt, welche Kennzahlen ambulante Dienste im Blick behalten sollten und wie ein einfaches monatliches Controlling dabei hilft, wirtschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
  • KI für Pflegeeinrichtungen
    Termin: 09.11.2026, 09:00 bis 14:00 Uhr.
    Die Veranstaltung zeigt, wie Pflegeeinrichtungen KI-Tools sinnvoll und ressourcenschonend einsetzen können, etwa bei Schriftverkehr, Content-Erstellung, Automatisierungen und internen Prozessen.

Weitere Angebote finden Sie in der Übersicht der Fort- und Weiterbildungen des bad e.V..

Zuviele Baustellen im deutschen Gesundheitssystem

Die Pressemeldungen des bad e.V. aus August 2026 zeigen, wie viele Baustellen die Pflege gleichzeitig beschäftigen. Das PNOG sorgt in Tagespflege, ambulanter Pflege, Pflegeberatung und ambulant betreuten Wohngemeinschaften für erhebliche Unsicherheit. Gleichzeitig stehen Einrichtungen unter wirtschaftlichem Druck, müssen steigende Kosten bewältigen und benötigen verlässliche Refinanzierung.

Der bad e.V. macht deutlich: Pflege braucht Reformen, aber keine kurzfristigen Sparmaßnahmen zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Einrichtungen. Entscheidend sind praxistaugliche Regelungen, stabile Finanzierung, digitale Entlastung mit echtem Nutzen und gleiche rechtliche Rahmenbedingungen für ambulante und stationäre Leistungserbringer.

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