
Pflege im September 2026: Position des bad e.V.
Der bad e.V. hat im September 2026 mehrere Pressemeldungen veröffentlicht, die zentrale Entwicklungen für ambulante Dienste, Tagespflegeeinrichtungen und stationäre Pflegeeinrichtungen einordnen. Im Mittelpunkt stehen das geplante Pflegeneuordnungsgesetz, die Zukunft der ambulanten Versorgung, die Rolle der Tagespflege und die vollständige Refinanzierung steigender Personalkosten.
Die Meldungen zeigen, wie eng politische Reformen, Leistungsansprüche, Entlohnung und Versorgungssicherheit miteinander verbunden sind. Für Pflegeeinrichtungen geht es nicht nur um einzelne Gesetzesänderungen, sondern um die Frage, ob Pflegebedürftige auch künftig bezahlbare Unterstützung erhalten und Einrichtungen wirtschaftlich verlässlich arbeiten können.
Pressemeldung 036-2026: Versteckte Kürzungen und steigende Eigenanteile
In der Pressemeldung vom 11.09.2026 warnt der bad e.V. davor, dass das geplante Pflegeneuordnungsgesetz Pflegebedürftige finanziell überfordern könnte. Aus Sicht des Verbandes drohen nicht nur offene Kürzungen, sondern auch versteckte Leistungseinschnitte, wenn Leistungsbeträge künftig langsamer steigen als die tatsächlichen Pflegekosten.
Besonders kritisch sieht der bad e.V. die geplante Änderung bei der Dynamisierung der Pflegeleistungen. Wenn steigende Personal- und Sachkosten nicht ausreichend berücksichtigt werden, verlieren die Leistungen der Pflegeversicherung schrittweise an Kaufkraft. Gleichzeitig soll der Zugang zu bestimmten Pflegegraden erschwert werden. Dadurch könnten Menschen mit tatsächlichem Pflegebedarf weniger Unterstützung erhalten als bisher.
Wer die geplanten Änderungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), ihre finanziellen Folgen und die praktischen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen besser einordnen möchte, erhält in der Weiterbildung Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne der Bundesregierung einen kompakten Überblick aus Verbandsperspektive. Jetzt informieren und frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten.
Einordnung: Die Meldung macht deutlich, dass Pflegefinanzierung nicht nur über nominale Leistungsbeträge bewertet werden kann. Entscheidend ist, welche Pflege sich Menschen von diesen Leistungen tatsächlich leisten können. Wenn Kosten steigen und Leistungen nicht Schritt halten, wächst der Druck auf Pflegebedürftige, Angehörige, Einrichtungen und am Ende auch auf die Sozialhilfeträger.
Pressemeldung 041-2026: Ambulante Pflege darf nicht geschwächt werden
In der Pressemeldung vom 23.09.2026 stellt der bad e.V. die ambulante Pflege in den Mittelpunkt. Der Verband kritisiert, dass der PNOG-Entwurf ausgerechnet dort Einsparungen vorsieht, wo viele Menschen möglichst lange versorgt werden möchten: in der eigenen Häuslichkeit.
Der bad e.V. verweist darauf, dass ambulante Versorgung für viele Pflegebedürftige die bevorzugte und häufig auch wirtschaftlich sinnvollste Versorgungsform ist. Wenn Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder bestehende Beratungsstrukturen geschwächt werden, geraten funktionierende Pflegearrangements in Gefahr. Das kann dazu führen, dass Menschen früher auf stationäre Versorgung angewiesen sind.
Wer die Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen in der Häuslichkeit fachlich stärken möchte, erhält in der Qualifizierung zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin auf der Grundlage von § 45 SGB XI praxisnahes Wissen für Beratung, Schulung und Unterstützung im Pflegealltag. Jetzt informieren und bestehende Beratungsstrukturen gezielt ausbauen.
Einordnung: Die Meldung zeigt einen zentralen Widerspruch der Reformdebatte. Wer Kosten sparen will, darf die ambulante Versorgung nicht schwächen. Ambulante Dienste, Angehörige und ergänzende Unterstützungsangebote stabilisieren häusliche Pflege und können dazu beitragen, teurere Versorgungsformen zu vermeiden. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ braucht deshalb verlässliche Rahmenbedingungen.
Pressemeldung 042-2026: Tagespflege als wichtiger Teil der Versorgung
In der Pressemeldung vom 28.09.2026 macht der bad e.V. auf den landesweiten Tag der Tagespflegen am 7. Oktober 2026 in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam. Unter dem Motto „Mit Freude durch den Tag – gemeinsam statt einsam“ sollen Tagespflegeeinrichtungen zeigen, wie wertvoll ihre Arbeit für Pflegebedürftige und Angehörige ist.
Zugleich verbindet der Verband den Aktionstag mit klarer Kritik am PNOG. Wenn der Entlastungsbetrag entfällt und Nachfolgeregelungen nicht mehr für Tagespflegeleistungen genutzt werden können, wird ein wichtiger Finanzierungsbaustein für viele Familien geschwächt. Auch die geplante Aussetzung der Tariftreue und Obergrenzen für Vergütungssteigerungen sieht der bad e.V. kritisch.
Wer die wirtschaftliche Grundlage der eigenen Tagespflege stärken und Pflegesatzverhandlungen gezielt vorbereiten möchte, erhält in der Weiterbildung Einzelverhandlungen für Tagespflegen gut vorbereiten praxisnahe Unterstützung zu Einzelverhandlungen, Stellenplanung, BWA und Kennzahlen. Jetzt informieren und die eigene Tagespflege wirtschaftlich sicherer aufstellen.
Einordnung: Tagespflege ist mehr als Betreuung für einzelne Tage. Sie schafft soziale Teilhabe, entlastet Angehörige und kann dazu beitragen, den Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden oder hinauszuzögern. Werden Tagespflegen finanziell geschwächt, verliert die Versorgungskette einen wichtigen stabilisierenden Baustein.
Pressemeldung 043-2026: Punktuelle Nachbesserungen reichen nicht
In der Pressemeldung vom 30.09.2026 bewertet der bad e.V. den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Zwar habe die Bundesregierung einzelne besonders kritisierte Punkte aus dem Referentenentwurf angepasst, aus Sicht des Verbandes bleiben die Grundprobleme jedoch ungelöst.
Weiterhin kritisch sind unter anderem Einschränkungen im Zusammenhang mit § 45b SGB XI, der Wegfall der bisherigen Verhinderungspflege zugunsten eines enger gefassten Überbrückungsbudgets, der Entfall des Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Änderungen bei der Dynamisierung der Pflegeleistungen. Auch die dauerhafte Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung bleibt aus Sicht des bad e.V. ungeklärt.
Wer die neuen Vorgaben zum regional üblichen Entlohnungsniveau 2027 und den daraus entstehenden Handlungsbedarf für die eigene Einrichtung sicher einordnen möchte, findet in der Terminreihe Umsetzung des neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus 2027 passende landesspezifische Informationen. Jetzt den passenden Termin auswählen und die Umsetzung frühzeitig vorbereiten.
Einordnung: Die Meldung zeigt, dass punktuelle Korrekturen allein nicht ausreichen. Wenn zentrale Finanzierungsfragen auf spätere Kommissionen verschoben werden, bleibt die Unsicherheit für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen bestehen. Eine tragfähige Reform muss die strukturelle Finanzierung der Pflegeversicherung lösen und darf nicht vor allem über Leistungseinschränkungen wirken.
Pressemeldung 044-2026: Neue Entlohnungswerte müssen refinanziert werden
In der Pressemeldung vom 30.09.2026 nimmt der bad e.V. die neuen Werte für das regional übliche Entlohnungsniveau in den Bundesländern in den Blick. Diese gelten ab dem 1. Januar 2027 für Pflegeeinrichtungen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nicht nach Tarif vergüten.
Der bad e.V. begrüßt die Anpassung der Entlohnungswerte als wichtiges Signal für Beschäftigte in der Pflege. Gleichzeitig fordert der Verband, dass die daraus entstehenden Personalkostensteigerungen vollständig und rechtzeitig in den Vergütungen berücksichtigt werden. Andernfalls entsteht eine Refinanzierungslücke, die Einrichtungen wirtschaftlich belastet.
Wer die neuen Werte zum regional üblichen Entlohnungsniveau 2027 und den daraus entstehenden Handlungsbedarf für die eigene Einrichtung sicher einordnen möchte, findet in der Terminreihe Umsetzung des neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus 2027 passende landesspezifische Informationen. Jetzt den passenden Termin auswählen und die Umsetzung frühzeitig vorbereiten.
Einordnung: Bessere Löhne in der Pflege brauchen eine verlässliche Finanzierung. Wenn Einrichtungen höhere Entlohnungswerte einhalten müssen, diese Kosten aber nur begrenzt refinanziert werden, geraten Betriebe unter Druck. Für die Versorgung bedeutet das: Gute Arbeitsbedingungen und wirtschaftliche Stabilität müssen gemeinsam gedacht werden.
Passende Fort- und Weiterbildungen des bad e.V.
Passend zu den Themen PNOG, Tagespflege, Entlohnung und Refinanzierung bietet der bad e.V. mehrere Veranstaltungen an, die Einrichtungen bei der praktischen Umsetzung und Einordnung aktueller Entwicklungen unterstützen.
- Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne der Bundesregierung
Nächste Termine: 16.10.2026, 30.10.2026 und 20.11.2026, jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr.
Das Seminar erläutert die geplanten Neuregelungen der Bundesregierung, zeigt praktische Auswirkungen für Pflegeeinrichtungen auf und ordnet ein, wo aus Verbandsperspektive Änderungsbedarf besteht. - Einzelverhandlungen für Tagespflegen gut vorbereiten
Termin: 06.10.2026, 09:00 bis 11:00 Uhr.
Das Seminar unterstützt Tagespflegeeinrichtungen dabei, Einzelverhandlungen gezielt vorzubereiten und wirtschaftliche Grundlagen wie Stellenplanung, BWA und Kennzahlen sicherer einzuordnen. - Umsetzung des neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus 2027
Regionale Termine im Oktober 2026, je nach Bundesland.
Die Terminreihe informiert über die neuen landesspezifischen Entlohnungswerte für 2027 und zeigt, welcher Handlungsbedarf für Einrichtungen entsteht, die das regional übliche Entlohnungsniveau anwenden.
Weitere Angebote finden Sie in der Übersicht der Fort- und Weiterbildungen des bad e.V..
Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen
Die Pressemeldungen des bad e.V. aus September 2026 zeigen, wie stark die Pflege derzeit von Reformdruck, Finanzierungsfragen und steigenden Personalkosten geprägt wird. Beim PNOG geht es um Leistungsansprüche, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege und die Zukunft ambulanter Versorgungsstrukturen. Bei den neuen Entlohnungswerten steht die Frage im Mittelpunkt, ob bessere Bezahlung auch vollständig refinanziert wird.
Der bad e.V. macht deutlich: Pflege braucht nach wie vor Reformen, aber keine kurzfristigen Einsparungsmaßnahmen, gerade nicht zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Einrichtungen. Entscheidend sind klare gesetzliche Regeln, eine vollständige Refinanzierung tatsächlicher Personalkosten und Rahmenbedingungen, die ambulante Dienste, Tagespflegen und stationäre Einrichtungen in ihrer Arbeit stärken.


